Glossar

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A
Ablesbarkeit: Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder der Teilung einer Leuchtbildwaage. Bei geeichte Waagen kann dies auch der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichten Waagen eine höhere Teilung angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Wenn nichts vereinbart ist, wird der Konventionelle Wägewert angegeben.
ADW: Analog Digital Wandler. Er wandelt das analoge Wägezellensignal um in ein Digitales Signal
Akkreditierung: Akkreditierung ist gemäß ISO/IEC 17011:2004 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen. Konformitätsbewertungsstellen sind Organisationen, die folgende Dienstleistungen zur Konformitätsbewertung bereitstellen: Prüfung, Inspektion, Zertifizierung von Managementsystemen, Personen (im Sinne von Qualifikationsnachweis) und Produkten
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waage bis zum Erreichen der Betriebstemperatur. Meist in der Bedienungsanleitung angegeben.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt
 
B
Bauartzulassung einer Waage: Die Eichfähigkeit einer Waage wird durch die Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu wird diese vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Benannten Stelle durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, sowie gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat (EC-Type-approval-certificate) dokumentiert. Die EG-Bauartzulassung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) gültig.
Benannte Stelle: Auch "Notified Body" genannt, bescheinigt dem Hersteller eines Produktes die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien. Er wird von der national zuständigen Stelle an die Kommission in Brüssel gemeldet.
Bruttogewicht: Gesamtgewicht eines Wägegutes einschließlich seiner Verpackung oder / und Transportbehälter.
 
C
CE-Kennzeichnung: Signalisiert die Übereinstimmung mit den Anforderungen der europäischen Richtlinien. Sie wird vom Hersteller angebracht.
 
D
Datenschnittstelle: Es gibt unterschiedliche Schnittstellen. RS 232, Ethernet, RS 422, RS 485….
Dehnungsmessstreifen (DMS): Elektrisches Messelement, das unter Belastung (z. B. durch das Wägegut) seinen elektrischen Widerstand ändert. Der Dehnungsmessstreifen ist Bestandteil einer Wägezelle, auf die die Wägeplatte aufgesetzt ist. DMS-Wägezellen werden hauptsächlich bei Industrie- und Handelswaagen, sowie bei einfacheren Präzisionswaagen verwendet.
Dichtebestimmung: (früher "spezifisches Gewicht") Die Dichte von Flüssigkeiten wird mit einem Senkkörper durch eine Auftriebsmessung bestimmt. Bei Feststoffen ergibt sich die Dichte aus dem Verhältnis Gewicht : Volumen. Das Volumen wird ebenfalls über eine Auftriebsmessung in einer bekannten Tauchflüssigkeit bestimmt. Die Dichtebestimmungen mit der Waage zeichnen sich durch eine hohe Genauigkeit aus.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes vor und nach einer Behandlung, beispielsweise einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf derselben Waage und unter den selben Bedingungen durchgeführt.
DIN: Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (kurz DIN) ist die nationale Normungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.
DDKD: Im Deutschen Kalibrierdienst (kurz DKD) sind messtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Sie haben eine hohe messtechnische Kompetenz. Ein DKD-akkreditieres Laboratorium hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgröße zu erstellen. Die Kalibrierzertifikate nach DKD sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union.
Dosieren: Wägen mit Toleranzbereich. Obere und untere Grenzwerte werden individuell programmiert, entweder mit Gewichten oder numerisch über die Tastatur. Beim Dosieren werden Ein-Zwei- oder Mehrstufige Dosierventile eingesetzt. Für jedes Dosierventil werden Grenzwerte eingegeben. Moderne Waagen haben eine automatische Nachlaufkorrektur. Unterstützt werden die Waagen mit akustisches Signalen, um Über- und Unterdosierungen zu vermieden.
 
E
EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten
Eckenlastprüfung von Waagen: Prüfung einer Waage durch exzentrisches Aufstellen einer Prüflast außerhalb der Wägeplattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei der eichfähigen Waage sind einige Details gesetzlich vor- geschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Prüfungen, zusätzliche Aufschriften….
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Eichfähige Waagen unterliegen im eichfähigen Einsatz einer unterschiedlichen Eichgültigkeitsdauer, die je nach Art und Verwendung unterschiedlichen Eichfristen haben und liegen zwischen 1 - 4 Jahre
Eichgültigkeitsdauer von Gewichten: Alle Gewichte, die im Geschäftlichen Verkehr verwendet werden ( E2-M3 ) unterliegen einer Eichfrist von 4 Jahren. Ausgenommen sind Prüfgewichte und Kontrollgewichte, die eine Eichfrist von 1 Jahr haben.
Eichkosten: Gebühr, die bei der Eichung anfällt.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Jede Waage wird vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Eichwert "e": Bei eichfähigen/geeichten Waagen entscheidender Wert für die Einstufung der Waage in eine Genauigkeitsklasse und für die Bestimmung der zulässigen Eich- und Verkehrsfehlergrenzen. Bei Waagen der Klasse III (Handelswaagen) sind Eichwert und Ziffernschritt"d" identisch (e = d), bei Waagen der Klasse I und II beträgt der Eichwert häufig das Zehnfache des Ziffernschritts (e = 10d). Der kleinste überhaupt mögliche Eichwert beträgt 0,001g (1mg).
Eichung einer Waage mit Justierautomatik bzw. Justierschaltung: Vorstehende Einschränkungen zum Aufstellungsort entfallen, da die Justierautomatik auch nach der Eichung bedienbar bleibt, also nicht versiegelt wird. In diesem Fall ist die Eichung standortunabhängig.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung teilweise abhängig von Filter Einstellungen
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen.
Elektromagnetische Kraftkompensation: Nach diesem Messprinzip arbeiten elektronische Analysenwaagen und hochwertige Präzisionswaagen. Zugrunde gelegt ist der physikalische Effekt einer Kraftwirkung, die eine stromdurchflossene Spule in einem Permanentmagnetfeld erfüllt.
EN: Die Europäischen Normen (EN) sind Regeln, die von einem der drei europäischen Komitees für Standardisierung Europäisches Komitee für Normung (CEN), Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) oder Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ratifiziert worden sind. Alle EN-Normen sind durch einen öffentlichen Normungsprozess entstanden.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig justiert werden.
 
F
Fallbeschleunigung: Siehe Erdanziehung
Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewichtsstücke der OIML- Fehlergrenzklasse F1. Sie werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
Feinwaage: oder Analysewaage hat die Genauigkeitsklasse I mit minimum 50.000 Eichschritten
Fertigpackungskontrolle (FPVO): Sie regelt die korrekte Befüllung von fertig verpackter Ware auf die auf der Verpackung angegebenen Einwaage (Füllgewicht). Die zulässigen Toleranzen regelt das Eichgesetz.
Filter zur Anpassung an die Umgebungsbedingungen: Erschütterungen werden ausgefiltert, indem man die Zahl der waageninternen Messzyklen erhöht d. h. die Integrationszeit verlängert. Zusätzliche Sicherheit über die Stillstandkontrolle, die verhindert, dass ein Messwert zu früh abgelesen oder ausgedruckt wird. Meist sind mehrere Filterstufen einstellbar.
 
G
Gewichte: gibt es nur im Sprachgebrauch. Messtechnisch heißt es Prüfgewicht
G Faktor: Die Masse des Gewichts ist abhängig vom Längengrad, Breitengrad und von der Höhe über Null. Dies bedeutet, dass eine in Deutschland kalibrierte Waage anstatt 1000kg in NewYork 999,53kg und in Barcelona 999,26kg anzeigt
Grobwaage: Genauigkeitsklasse IIII maximal 1000 Eichwerte. Beispiel Lebendviehwaage
 
H
Halbmikrowaage: Analysenwaage mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Handelsgewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3
Handelswaagen: Waagen der Eichklasse III. Der häufigste Vertreter ist die Ladenwaage. Maximaler Eichwert 10.000 Teile.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysenwaagen und Präzisionswaagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit d Beispiel: Wägebereich 300g, Ablesbarkeit 0.001g entspr. 1mg, Auflösung = 300.000 Digits
Höchstlast (auch Kapazität, Max.) Obere Grenze des Wägebereichs. Gibt an, welche Masse die Waage maximal bestimmt (bei Mehrbereichswaagen gilt dies für die Höchstlast des letzten Wägebereichs). Wird die Höchstlast um mehr als 9 Eichwerte überschritten (Max + 9 e), erfolgt bei eichfähigen Waagen keine Anzeige mehr.
 
I
Industriewaagen: Dieser Begriff ist sehr weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaagen, Plattformwaagen, Kontrollwaagen, Hängewaagen (Kranwaagen), Behälterwaagen und andere verstanden. Meist unterliegen diese Waagen der Eichklasse III
Interface: Bezeichnung für eine Datenschnittstelle
Internationaler Kilogramm-Prototyp: Wird auch als "Ur-Kilogramm" bezeichnet und ist die Basiseinheit der Masse. Dieses Gewichtsstück von 1 Kilogramm wird in Paris aufbewahrt. Es ist weltweit verbindlich für das metrische Maßsystem. Von ihm abgeleitet sind: Gramm (g), Milligramm (mg) und Tonnen (t)
ISO: Die International Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung )– kurz ISO ist die internationale Vereinigung von Normungsorganisationen und erarbeitet internationale Normen in allen Bereichen mit Ausnahme der Elektrik und der Elektronik, für die die Internationale elektrotechnische Kommission (IEC) zuständig ist, und mit Ausnahme der Telekommunikation, für die die Internationale Fernmeldeunion (ITU) zuständig ist. Gemeinsam bilden diese drei Organisationen die WSC (World Standards Cooperation).
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in einem Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff
ISO/GLPP-Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) sowie Aus- drucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen- Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
Inverkehrbringen: Bezeichnung des Zeitpunkts zu dem ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter ein Produkt dem Nutzer überlässt.
 
J
Justieren: Beim Justieren wird die Anzeige eines Messgeräts korrigiert, also der gemessene/angezeigte Wert (der so genannte Ist-Wert) auf den richtigen Wert, den so genannten Soll-Wert, so gut wie möglich korrigiert. Ziel ist es, eine korrekte Anzeige zu erhalten. Justieren kann bei Messaufbauten, die sich justieren lassen, im Grunde jeder, der zur Bedienung des Messgeräts fähig ist. Eine Justierung, zum Beispiel auf die Nullanzeige, wird oft vor jeder Messung über Stellschrauben direkt am Gerät vorgenommen. Über Abweichungen der Messergebnisse (Soll- zu Ist-Wert) sagt eine Justage allerdings nichts aus. Genau das ist Gegenstand der Kalibrierung. Beispielhaft können die bekannten festeingeschweißten Fieberthermometer nicht justiert, aber sehr wohl kalibriert werden. Innerhalb einer Gerätewartung (z. T. auch beim Eichen) wird oft beides durchgeführt, Justierung und Kalibrierung. Merke: nach jeder Justage ist eine vorher durchgeführte Kalibrierung wertlos, eine erneute Kalibrierung ist daraufhin unbedingt erforderlich.
Justieren des Wägebereiches einer Waage: Entweder mit dem Prüfgewicht extern, oder mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw.
 
K
Kalibrieren: Beim Kalibrieren wird ein Messgerät überprüft und die Abweichung (- wird auch als Messtoleranz bezeichnet) zu einem (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau bestimmt und dokumentiert/protokolliert, so zum Beispiel die Abweichung zu einem Längennormal wie z.B. dem Ur-Meter in Paris (oder andere Referenznormale der PTB, NPL oder des DKD). Über die Protokollierung hinausgehende Handlungen finden bei der Kalibrierung nicht statt. Ziel der Kalibrierung ist ein Protokoll, das so genannte Kalibrier-Zertifikat (auch Kalibrierschein). Es dürfen nach einer Kalibrierung unter keinen Umständen Änderungen am (Mess-)Gerät vorgenommen werden, da ansonsten die Kalibrierung (= Protokoll/Dokumentation) wertlos wird. Kalibrieren kann nur der, der ein Normal höherer Ordnung besitzt - also einen (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau zur Verfügung hat - und zum Protokollieren befähigt ist.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat: Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften einer Waage oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.
Kapazitätsanzeige: Ein ansteigendes Leuchtband im Display einer Waage zeigt den belegten und noch verfügbaren Wägebereich an. Schützt vor unbeabsichtigter Überschreitung des Wägebereiches.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet.
Kennlinie: Kennlinie einer Waage. Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. Von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller rechtsverbindlich, dass sein Produkt alle Anforderungen der anwendbaren EG-Richtlinie(n) erfüllt. Die Konformitätserklärung muss nach Beendigung der Konformitätsbewertung von der Geschäftsleitung unterzeichnet werden. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Die Konformitätserklärung ist Bestandteil der Bedienungsanleitung.
Konformitätsbewertung: Als Konformitätsbewertung wird die Überprüfung eines Produktes auf Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien bezeichnet. Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien liegt vor, wenn alle Anforderungen der anwendbaren EG-Richtlinie(n) erfüllt sind. Der Hersteller ist zur Konformitätsbewertung verpflichtet. Das Verfahren zur Konformitätserklärung beinhaltet alle Maßnahmen, die erforderlich sind, bevor das CE-Kennzeichen an eine Maschine oder ein Produkt angebracht werden darf. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Überprüfung bzw. Sicherstellung, dass die Maschine oder das Produkt den harmonisierten europäischen Normen (Richtlinien) entspricht. Das positive Ergebnis dieses Konformitätsverfahrens spiegelt sich in einer EG-Konformitätserklärung (bzw. EG-Herstellererklärung) wider.
 
L
Laborwaagen: Hierunter versteht man Analysenwaagen und Präzisionswaagen.
lb: Kurzzeichen für Pfund. Das britische bzw. amerikanische Pfund hat exakt 453,59237 Gramm
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristall-Anzeige wird die strukturbedingte Leitfähigkeit von Flüssigkristallen ausgenützt. Die LCD- Anzeige ist nicht selbstleuchtend.
LDU: Load cell Digitizing Unit. Digitaler Messverstärker, dieser wandelt das analoge Messsignal um in Digital
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend.
Linearität / Richtigkeit: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich.
Linearisierung: Anpassen der Kennlinie mit Prüfgewichten. D.h. hier werden bis zur Höchstlast mehrere Prüfgewichte aufgelegt und abgespeichert.
 
M
Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Die Masse ist immer gleich, ungeachtet der Erdanziehung und dem Luftauftrieb Für die Masse gilt ebenfalls die metrische Einheit "Kilogramm"
Mehrbereichswaage MR (Multi-Range Scale): Die mehrbereichsfähige Waage (am Beispiel 4-600 kg /-1500 kg; 0,2kg/0,5kg) besitzt mehrere Messbereiche. Kommt die Waage in den nächst höheren Messbereich (1500 kg/0,5 kg), bleibt sie in diesem höheren Bereich und wechselt nicht mehr in den nächst kleineren (600 kg/0,2 kg) Messbereich
Mehrteilungswaage MI (Multi Intervall Scale): Die hochauflösende mehrteilungsfähige Waage (am Beispiel 4-600 kg /-1500 kg; 0,2kg/0,5kg) wechselt automatisch zwischen den Ziffernschritten (z.B. 0,2/0,5 kg) , auch beim Tarieren.
Mindestlast bei eichfähigen / geeichten Waagen: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereichs. Die Waage zeigt zwar auch Werte unterhalb der Mindestlast an, diese zählen dann aber nicht mehr als geeicht. Bei der Handelsklasse III ist dies nach dem Eichgesetz 20 x e
 
N
Nacheichung: Periodische Nachprüfung einer Waage mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälters
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von der Waage auf Tastendruck angezeigt. Dient der Kontrolle am Ende einer Rezeptur.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec beschleunigt.
Nichtselbsttätige Waage: Waage, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist.
Notified Body: (Benannte Stelle) bescheinigt dem Hersteller eines Produktes die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien. Er wird von der national zuständigen Stelle an die Kommission in Brüssel gemeldet.
 
O
OIML: Die Organisation Internationale de Métrologie Légale (OIML) (dt.: Internationale Organisation für das gesetzliche Messwesen) ist eine am 12. Oktober 1955 in Paris gegründete Internationale Organisation zur Regelung der messtechnischen Belange im gesetzlichen Eichwesen. Die OIML gibt Empfehlungen u.?a. in Bezug auf Wägetechnik heraus, die in vielen Ländern anerkannt werden und auch in nationale Normen einfließen.
OIML R60: Prüfung und Zertifizierung von Wägezellen als Waagen-Module
 
P
Pipette: Manuelles Volumendosiergerät mit der Möglichkeit, auch kleinste Flüssigkeitsmengen gewichts- dosiert abgeben zu können.
Plus-Minus-Wägungen: z. B. zur Qualitätskontrolle: Waage mit Sollgewicht belasten - Nulltarieren durch Druck auf TARA-Taste (Sollgewicht wird gespeichert) - Waage zeigt bei Folgewägungen ausschließlich die Abweichungen vom Sollgewicht vorzeichenrichtig an.
Präzisionsgewichte: Gewichtsstücke der OIML mittleren Fehlergrenzklasse M1. Sie werden zur Prüfung von Präzisionswaagen und Industriewaagen verwendet.
Präzisionswaage: Genauigkeitsklasse II wird vielfach als Hochauflösende Referenzwaage zum Zählen in der Industrie verwendet. Maximum 100.000 Eichwerte
Prozentbestimmung: Beispiel: Referenzgewicht einer Probe vor der Trocknung 50g = Waagenanzeige 100%. Nach der Trocknung 40g = Waagenanzeige 80% absolut (Trockenmasse) oder 20% relativ (Feuchte).
Prüfgewicht extern: (früher Kalibriergewicht) Dient zur Einstellung oder Überprüfung der Waagengenauigkeit
Prüfgewicht intern: Wie externes Prüfgewicht, jedoch in die Waage eingebaut und motorgetrieben.
Prüfmittelüberwachung: Im Qualitätsmanagement-System gemäß ISO 9000ff sowie GLP gefordert. Messmittel (z.B. Waagen) und Prüfmittel (z.B. Gewichte) müssen in definierten Intervallen auf ihre Richtigkeit überprüft, das heißt kalibriert werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.
PTB: Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen OIML in Deutschland. Bei Waagen regelt sie das Eichwesen.
 
R
Referenzgewicht: Repräsentatives Teilegewicht bei der Stückzählung gleicher Teile. Wird meist aus der Durchschnittsbildung mehrerer Teile gewonnen
Referenzstückzahl: Notwendige Stückzahl, um ein repräsentatives Referenzgewicht bei einer Stückzählung zu gewinnen. Meist zwischen 5 und 50 Stück.
Rekalibrieren: Periodisches Nachmessen eines Mess-/ Prüfmittels (z.B. Waagen / Gewichte) zur Überwachung seiner Richtigkeit..
Reproduzierbarkeit: (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen (z.B. Waage) unter denselben Bedingungen. Meist 1 d oder kleiner.
Rezeptieren: Einwägen verschiedener Komponenten in einen Behälter zu einer Mischung, beispielsweise nach einem Rezept
Rückführbarkeit auf das nationale Normal: Die Norm ISO 9000 verlangt, dass alle Prüfmittel (z.B. Prüfgewichte) mit dem amtlichen Normal gemäß definierter Toleranz übereinstimmen.
 
S
Schutzart IP: Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in ein Waagengehäuse ein. IP 54 ist bei höherwertigen Waagen Standard. Höchste IP Schutzart ist IP69k
Selbsttätige Waage: Waage, bei welcher der Wägevorgang ohne Eingreifen vom Bedienungspersonal abläuft.
Stand-by Waage: wird bei Nichtgebrauch nur teilweise ausgeschaltet. Deshalb ist beim Wiedereinschalten keine Anwärmzeit nötig.
Stillstandskontrolle: Ein Druck auf einen Drucker oder an eine EDV kann nur gestartet werden, wenn die Waage "Ruhe" hat. Einstellbar ist dies in Filtern.
Stückzahlen von Einzelteilen: Man wiegt z. B. 10 gleiche Teile; die Referenz-Stückzahl ist 10. Nun bildet die Waage automatisch das Durchschnittsgewicht je Teil. Ab jetzt werden die zu zählenden gleichen Teile sofort in Stück angezeigt. Hier gilt: Je höher die Referenz-Stückzahl, desto größer die Zählgenauigkeit.
 
T
Tara: Möglichkeit, die Gewichtsanzeige eines auf der Wägeplatte stehenden Behälters wieder auf Null zurückzustellen. Kann bei eletronischen Waagen beliebig oft wiederholt werden. Die Tara ist subtraktiv, d. h. der verfügbare Wägebereich wird um die Tara verkleinert.
Taragewicht: Gewicht der Verpackung eines Wägegutes oder eines Transportbehälter oder eines Behälters allgemein.
Teilung: Bei der digitalen Waage ist sie mit der Ablesbarkeit identisch. Bei der mechanischen Waage versteht man hierunter den kleinsten Gewichtswert auf einer Skala, bestehend aus Teilstrichen und Ziffern, die mittels Zeiger oder Index abgelesen wird.
Temperaturbereich: Bereich, in welchem eine geeichte Waage benutzt werden darf. Normaler Bereich ist von -10°C bis +40°C. Abweichende Temperaturen müssen auf dem Kennzeichnungsschild angegeben werden. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich.
Temperatureinfluss auf Waagen: Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Es ist deshalb notwenig, die Waage nach einer Temperaturänderung erneut zu justieren
Toleranz eines Messgerätes: Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus.
Temperaturkompensation: Hier wird mittels Elektronik oder geeigneten Materialien das Temperaturverhalten so weit verändert, das sich das Bauteil innerhalb eines gewissen Temperaturbreichs konstant verhält.
 
U
überlast- / Unterlastanzeige: Anzeige im Display einer Waage, wenn Überlast oder Unterlast eingetreten ist.
 
V
Validierung: Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Verifizierung: Dokumentierter Nachweis, dass eine festgelegte Anforderung erfüllt ist.
Verkehrsfehlergrenzen: Diese betragen das Doppelte der Fehlergrenzen einer Waage bei der Ersteichung (Ersteichfehlergrenzen). Sie sind die zulässigen Abweichungen beim Gebrauch einer Waage nach Plus und Minus.
 
W
Wägebereich Max: Arbeitsbereich der Waage. Die Waage ist bis zum angegebenen Gewichtswert als obere Grenze belastbar.
Wägetisch: Analysenwaagen und hochauflösende Präzisionswaagen müssen erschütterungsfrei aufgestellt werden. Hierzu eignen sich massive Steinplatten, die entweder auf Wandkonsolen oder auf stabilen Tischuntergestellen ruhen. Sie dürfen ihre horizontale Lage auch bei Druck auf die Steinplatte nicht ändern.
Wägewert: Anzeige der Waage nach Abklingen des Einschwingvorgangs. Dies wird meistens durch Aufleuchten der Gewichtseinheit ( g) / (kg ) angezeigt. Jetzt kann das Wägeergebnis korrekt abgelesen, oder ausgedruckt werden.
Windschutz: Schutzvorrichtung um die Wägeplatte gegen störende Luftbewegungen. Bei Präzisionswaagen mit Ablesbarkeit d kleiner 10 mg notwendig. Immer vorhanden bei Analysenwaagen.
 
Z
Ziffernschritt: Ablesbarkeit des kleinsten Ziffernschritts
Zertifikat: Eine Bescheinigung zum Beispiel über die erfolgte Kalibrierung einer Waage mit deren Messwerten
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluss eines Erstaudits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN EN ISO 9001. Alle 12 Monate erfolgt ein sogenanntes Überwachungsaudit um den Stand des Betriebs zu prüfen.
Zulassung einer Waage: Diese wird von einer Bennanten Stelle z. B. PTB ausgesprochen. Eine Waage kann nur geeicht werden, wenn eine Bauart-Zulassung vorhanden ist.
 

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